Integrität und regelkonformes Verhalten (Compliance) sind zentrale Voraussetzungen für stabile Lieferbeziehungen, Marktzugang und Vertrauen in die Marke STIHL. Verstöße gegen Korruptions-, Kartell- oder Menschenrechtsvorgaben können erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken sowie Reputationsschäden nach sich ziehen. Gute Unternehmensführung ist deshalb unmittelbar mit der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit von STIHL verbunden.

Einheitliche Vorgaben für Korruptionsbekämpfung

Im Berichtsjahr hat STIHL sein gruppenweites Compliance Management System (CMS) weiter gefestigt. Es basiert auf den Aspekten Vermeidung, Früherkennung sowie Reaktion und legt einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Korruption sowie die Einhaltung von Kartellrecht. Organisatorisch folgt STIHL dem „Three Lines of Defense“-Modell: operative Verantwortung in den Fachbereichen, übergeordnete Risiko- und Compliance-Funktionen sowie die Interne Revision als unabhängige Kontrollinstanz. Um den internen regulatorischen Rahmen des CMS zu stärken, hat STIHL 2025 einen sogenannten Gruppenstandard mit verbindlichen und einheitlichen Vorgaben zu Strukturen und Prozessen in der Korruptionsbekämpfung eingeführt; er hat sogenannte Lokale Standards ersetzt.

Zudem hat STIHL das verpflichtende E-Learning zum Verhaltenskodex fortgeführt und aktualisiert. Bis Ende 2025 hatten rund 96 Prozent der relevanten Beschäftigten in besonders risikobehafteten Funktionen – also Geschäftsführung, Einkauf, Vertrieb, Marketing und Finanzen – die Schulung abgeschlossen.

Keine Fälle von Korruption oder Bestechung

Verdachtsfälle in Bezug auf Compliance-Verstöße können sowohl STIHL Beschäftigte als auch externe Stakeholder über das Hinweisgebersystem „Integrity Line“ melden. STIHL stellt sicher, dass eingehende Meldungen vertraulich behandelt und ausschließlich durch befugte Stellen geprüft werden. Alle Hinweise bearbeitet STIHL nach einem definierten Prüf- und Untersuchungsprozess. Erkenntnisse fließen in die laufende Weiterentwicklung des CMS ein.

Im Berichtsjahr gab es keine Verurteilungen von STIHL Beschäftigten wegen Korruption oder Bestechung. Es wurden keine Bußgelder im Zusammenhang mit Korruptions- oder Kartellverstößen verhängt.

Dieses Kapitel ist ein Auszug aus der freiwilligen Nachhaltigkeitserklärung, die die STIHL Gruppe erstmals nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für das Geschäftsjahr 2025 vorgelegt hat.

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